SEV-Verwalter
Als Verwalter des Gemeinschaftseigentums sind wir gemäß Wohneigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das sogenannte Sondereigentum zuständig. Da es sinnvoll ist, wenn Ihre Wohnung vermietet ist, dass der Verwalter des Gemeinschaftseigentums für Sie auch Ihr Sondereigentum betreut, bieten wir Ihnen mit einem gesonderten Vertrag zusätzlich diese Leistung der Mieterbetreuung an. Sie werden wie vereinbart monatlich, quartalsweise oder jährlich über den aktuellen Stand des Einganges Ihrer Mieten, Ihrer Hausgeldzahlungen und sonstigen Aufwendungen Ihre Wohnung betreffend durch Besreitstellung der Abrechnungen als PDF Datei im Online Dokumentenportal der RIMOS Hausverwaltung informiert.
Wir sichern Ihnen vertraglich eine Probezeit von bis zu 6 Monaten verbindlich zu.
Während dieser Zeit ist es beiden Vertragsparteien möglich, ohne Angabe von Gründen, das Vertragsverhältnis für die Mieterbetreuung (SEV) mit einer Frist von 2 Wochen zum nächsten ersten des folgenden Monats zu beenden.